Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Vorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße in Kraft. Diese Änderungen sind Teil der regelmäßigen Aktualisierungen des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und sollen die Sicherheit und Effizienz des Gefahrguttransports weiter verbessern.
Wichtige Änderungen im Überblick
-
Neue UN-Nummern und Klassifizierungen:
-
Natrium-Ionen-Batterien: Einführung neuer UN-Nummern für Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien (UN 3551) sowie für Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt (UN 3552).
-
Disilan: Neue UN-Nummer für Disilan (UN 3553), ein hochentzündliches Gas.
-
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben: Neue UN-Nummern für Fahrzeuge mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien (UN 3556), Lithium-Metall-Batterien (UN 3557) und Natrium-Ionen-Batterien (UN 3558)
-
-
Verpackung und Kennzeichnung:
-
Neue Gefahrzettel: Einführung neuer Gefahrzettel und Kennzeichnungen für bestimmte Gefahrgüter, um die Sicherheit während des Transports zu erhöhen.
-
Verpackungsvorschriften: Anpassungen bei den Verpackungsvorschriften, um den aktuellen technologischen Entwicklungen und Sicherheitsstandards gerecht zu werden
-
-
Transportdokumentation:
-
Elektronische Beförderungspapiere: Förderung der elektronischen Führung von Beförderungspapieren, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
-
Anpassungen bei den Anforderungen: Änderungen bei den Anforderungen an die Transportdokumentation, um den aktuellen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
-
-
Freistellungen und Übergangsvorschriften:
-
Freistellungen für Privatpersonen: Neue Freistellungen für die Beförderung von Gefahrgutabfällen durch Privatpersonen.
-
Übergangsvorschriften: Änderungen und Ergänzungen der Übergangsvorschriften, um eine reibungslose Umstellung auf die neuen Vorschriften zu gewährleisten.
-